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Gebühren

Was kostet es und wo gibt's Unterstützung?
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Das Studienentgelt

Finanzierung

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Das Studienentgelt beträgt 4.300,- Euro pro Semester zzgl. (anteiligem) Semesterbeitrag (aktuell 85,-€). Insgesamt betragen die Kosten für den Masterstudiengang 12.900,- Euro.

Als berufsbegleitender Weiterbildungsmaster sind wir nach dem Thüringer Hochschulgesetz entgeltpflichtig und müssen uns vollständig selbst finanzieren. Unser Anspruch ist es, die Kosten dabei fair und möglichst stabil zu halten. Wir sind nicht kommerziell. Die Gebühren fließen vollständig in Lehre, Forschung, Organisation und moderne Lehrformate. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht und auf Anfrage in Raten gezahlt werden (s.u.).

Wichtige Hinweise:

  • Die Kosten für diese Weiterbildung können Sie i.d.R. als Werbekosten von der Steuer absetzen und erhalten im Schnitt 3.000-5.000€ zurück. Mehr Infos finden Sie hier (https://www.studieren-berufsbegleitend.de/kosten-finanzierung/steuerlich-absetzen/Externer Link)
  • Die Bezahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Semesters und kann auch in Raten gezahlt werden. 
  • Viele Arbeitgeber unterstützen das Masterstudium ihrer Mitarbeitenden (finanziell oder durch Freistellungen) - sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an!
  • Internationale Studierende müssen den gesamten Betrag von 12.900,- Euro bei der Immatrikulation zu Studienbeginn bezahlen.
  • Der anteilige Semesterbeitrag ist eine Verwaltungsgebühr (u.a. für Immatrikulation und Studierendenkarte).
  • Nicht inbegriffen im Studienentgelt sind Reise- und Übernachtungskosten für das Abschlusswochenende in Jena. Unsere Studienkoordination unterstützt Sie jedoch gerne dabei, Ihre Reise und Übernachtung vor Ort zu planen.
  • Das Studienentgelt ist gemäß § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit. 

Bildungsurlaub

Entdeckergeist

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Für die Intensivwochen kann beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragt werden. Die Anerkennung als Bildungsveranstaltung erfolgte in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf der Grundlage der §§ 8, 9 und 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Thüringen finden Sie hierExterner Link).

Einen Bescheid über die Anerkennung in den o.g. Bundesländern können wir Ihnen gern auf Anfrage zukommen lassen. In der Regel kann mit dieser Anerkennung auch in allen anderen Bundesländern Bildungsurlaub für unsere Intensivwoche beim jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden.